Bei Virenbefall – wie auch in der aktuellen Situation mit SarsCov2 zum Beispiel – sollte selbstverständlicher Weise in den Räumen mindestens gemäß den Vorgaben des Pandemiegesetzes desinfiziert werden. Entsprechende Mittel hierzu listet das RKI und kann auf Wunsch mittels Vernebelung auf Anfrage ausgeführt werden.
Für Bakterien gilt gleiches. Jedoch gilt es zu prüfen, welchen Stamm/ Herkunft diese aufweisen. Bei Befall mit Fäkal-Bakterien gelten besondere Auflagen.